Zur rechtlichen Absicherung


Am 03.01.23 wurde in Berlin ein Friedensaktivist wegen einer Rede vom 22.06.22 zum Jahrestag des deutschen Überfalls auf die Sowjetunion wegen einer „Billigung von Straftaten nach Paragraph 140 Strafgesetzbuch“ zu einer Geldstrafe verurteilt. Kern der Argumentation ist § 13 bs. 1 VstGB: „Wer einen Angriffskrieg führt oder eine sonstige Angriffshandlung begeht, die ihrer Art, ihrer Schwere und ihrem Umfang nach eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.“ Dieses Verbrechen habe der Beschuldigte in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts gebilligt. (https://www.jungewelt.de/artikel/443424.kriminalisierter-antimilitarismus-maulkorburteil-für-kriegsgegner.html)

Weil mir schon einmal wegen meiner Kritik an der Diskriminierung Ungeimpfter Volksverhetzung (wer hat eigentlich gegen wen gehetzt?) vorgeworfen wurde, möchte ich der Staatsanwaltschaft etwas Arbeit ersparen. Ich billige keinen Angriffskrieg! Ich schließe mich aber der Rechtsauffassung von Daniel Kovalik, Prof. für Internationale Menschenrechte an der University of Pittsburgh School of Law auf https://newkontinent.org/daniel-kovalik-why-russias-intervention-in-ukraine-is-legal-under-international-law/ vom 24.04.2022, deutsche Übersetzung auf https://www.prof-mueller.net/ukraine/krieg/, an. Kovalik kommt zu dem Ergebnis: „In Anbetracht des Vorstehenden bin ich der Meinung, ... dass Russland das Recht hatte, zu seiner eigenen Selbstverteidigung zu handeln, indem es in der Ukraine intervenierte, die zu einem Stellvertreter der USA und der NATO geworden war für einen Angriff - nicht nur auf russische Ethnien in der Ukraine - sondern auch auf Russland selbst. Eine gegenteilige Schlussfolgerung würde die düsteren Realitäten, mit denen Russland konfrontiert ist, einfach ignorieren.“ Auf das gleiche Recht berief sich Israel 1967 mit dem Angriff auf Ägypten.
 
Die Begründung aus Berlin erinnerte an § 5 Abs. 1 Nr. 1 2. Alternative der Kriegssonderstrafrechtsverordnung vom 11. August 1938 („Wegen Zersetzung der Wehrkraft wird mit dem Tode bestraft … wer ... sonst öffentlich den Willen des deutschen oder verbündeten Volkes zur wehrhaften Selbstbehauptung zu lähmen oder zu zersetzen sucht.“) Es soll Kritik an einem Krieg und jede Diskussion über die Kriegsschuld unterdrückt werden, sofern sie nicht auf Regierungslinie liegt. Sollte die den Weisungen des Justizministers unterworfene Staatsanwalt meine Rechtsauffassung zu § 13 Abs 1 VStGB für falsch halten, so fehlt mir mindestens der Vorsatz nach § 15 StGB. Ich glaube, dass meine Rechtsauffassung und die von Prof. Kovalik zutrifft!

 

Und eine Meinung haben, ist wohl noch nicht verboten!

 

 

 

Krieg


Die Geschichte vom völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russland auf die angeblich friedliche Ukraine gehört inzwischen zum Glaubensbekenntnis fast aller deutschen Politiker. In Politik und Medien, in der militarisierten Zivilgesellschaft und von regierungsfinanzierten Nichtregierungsorganisationen wird einhellig gefordert, Russland wegen seines „völkerrechtswidrigen Angriffskrieges“ zu verurteilen. Wegen der Kriege der USA und der NATO gab es keine solche Forderung. Wer aber eine Verurteilung fordert, sollte sich auch über die Vollstreckung des Urteils Gedanken machen. Kann man Frieden fordern, und eine Atommacht trotzdem verurteilen + bestrafen? Zu dieser Frage kann man an die Bibel erinnern. In Johannes 8 Vers 5+7 steht:
„Mose aber hat uns im Gesetz geboten, solche zu steinigen; was sagst du [Jesus, Anm. des Verf.]? … Als sie nun anhielten, ihn zu fragen, richtete er sich auf und sprach zu ihnen: Wer unter euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein auf sie.“

USA und NATO sind nicht ohne Sünde, und Europa sitze angesichts der Möglichkeit der Eskalation bis zum Atomkrieg im Glashaus. Der Westen wäre also besser beraten, nicht mit Steinen zu werfen!

Jeder Krieg ist eine Tragödie für alle Menschen, die von ihm betroffen sind. Es ist die Aufgabe der Politik, Kriege zu verhindern oder sie so schnell wie möglich zu beenden. Der Ukraine-Krieg begann nicht erst im Februar 2022, sondern schon 2014, als die Ukraine die Abspaltung der Donbass-Republiken verhindern wollte. Auch die Ukraine braucht einen sofortigen und bedingungslosten Waffenstillstand. Der wird nicht von Russland abgelehnt, sondern vom Westen.
 

Wie schon bei Corona werden andere Meinungen nicht einmal angehört.

 

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