Folgender Appell ist am 21.03.23 in verschiedenen Neuen Medien und wenigen Zeitungen veröffentlicht worden. Dem schließen wir uns an.

Grundgesetz Artikel 5. (1)
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten…

 

Meinungsfreiheit verteidigen!


Deutschland befindet sich in einer tiefen Krise. Sanktionen und Wirtschaftskrieg, Aufrüstung und Kriegsbeteiligung, Corona- und Klimapolitik haben zu Inflation, Preissteigerung, Energiekrise und in deren Folge zu einem massiven sozialen Abstieg für die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung geführt. Die politisch Verantwortlichen sind unfähig und unwillig, ihrer verfassungsmäßigen Pflicht, Schaden vom deutschen Volke abzuwenden sowie dem Friedensgebot des Grundgesetzes gerecht zu werden.

Die Außenministerin verkündet eine deutsch-amerikanische „Führungspartnerschaft“ und der Wirtschaftsminister verspricht dem US-Präsidenten eine „dienende Führungsrolle“ im Kampf gegen Russland. Mit dem Ziel, Russland zu ruinieren, ruinieren sie das eigene Land. Als NATO-Mitglied und mit Führungsanspruch in der EU tragen Bundesregierung und Bundestag mit ihren Entscheidungen zur Eskalation der militärischen Auseinandersetzungen in der Ukraine bei und schüren mit Waffenlieferungen in das Kriegsgebiet und mit Feindseligkeiten insbesondere gegen Russland die Konfrontation zwischen den Staaten. Diplomatische Wege zur Beendigung des Krieges und zur Lösung des Konflikts werden abgelehnt.

Diese Politik des wirtschaftlichen und sozialen Niedergangs geht einher mit einem weiteren Abbau demokratischer Rechte. Besonders betroffen sind die Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit, wie sie in Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert sind. Obwohl demokratische Mitbestimmung voraussetzt, dass sich jeder – so auch verfassungsrechtlich entschieden – „aus allgemeinen Quellen ungehindert unterrichten kann“, wird dieses Recht durch die mediale Dominanz der Regierungspolitik zunehmend eingeschränkt. Politiker verschweigen, negieren und verfälschen aktuelle und historische Tatsachen, die Russland zur Entscheidung vom 24. Februar 2022 veranlasst haben.

Abhängige, auch öffentlich-rechtliche Medien, verhindern eine allseitige Informiertheit und somit eine freie unabhängige Meinungsbildung. Desinformation und Manipulation der Bevölkerung bestimmen weitgehend die gegenwärtige Medienkultur. Wer die verordnete offizielle Meinung zum Ukraine-Krieg nicht teilt, kritisiert und dies öffentlich kundtut, wird diffamiert, bedroht und sanktioniert oder ausgegrenzt.

Wer sich für Solidarität und humanitäre Hilfe für die Menschen im Donbass einsetzt, wird medial diffamiert und unterliegt Sanktionen. Kritische Medien außerhalb des Mainstreams werden in ihrer journalistischen Arbeit durch behördliche Maßnahmen behindert. Russische Kulturschaffende und Wissenschaftler stehen unter Generalverdacht. Normale zwischenstaatliche Beziehungen zu Russland werden abgelehnt. Freundschaft mit Russen macht verdächtig. Das Zeigen sowjetischer und russischer Symbole und Freundschaftsbekundungen zur Russischen Föderation werden staatlich missbilligt oder gar verboten.

Andersdenkende werden kriminalisiert. So wurde der Berliner Friedensaktivist Heinrich Bücker, Betreiber des Coop Anti-War Café, wegen bloßer Meinungsäußerung vom Amtsgericht Tiergarten (Berlin) zu einer hohen Geldstrafe verurteilt, vor allem auf Grund seiner Rede im Rahmen einer Friedens-Kundgebung am 22. Juni 2022 am sowjetischen Ehrenmal im Treptower Park (Berlin) anlässlich des Jahrestages des Überfalls auf die Sowjetunion. Kriminalisiert wird, wer die historische Entwicklung zum heutigen Konflikt aufzeigt, deren Wurzeln schon im Raub- und Vernichtungskrieg Nazi-Deutschlands gegen die UdSSR und in der Kollaboration ukrainischer Faschisten mit den deutschen Besatzern liegen. Kriminalisiert wird, wer den Einfluss der Nachfolgeformationen dieser Nazi-Kollaborateure auf die heutige Politik der ukrainischen Regierung benennt und sich mit den Beweggründen Russlands zur militärischen Intervention befasst.

Durch die Erweiterung des Strafrechts mit der neuen Fassung des §130 StGB wird die Gesinnungsjustiz noch verschärft.

In einer solchen Atmosphäre sind offene Debatten, der Austausch und die Darstellung unterschiedlicher Auffassungen in Medien, Wissenschaft, Kunst, Kultur und anderen Bereichen kaum mehr möglich. Eine wirklich freie Meinungsbildung durch Abwägung von unterschiedlichen Argumenten ist ausgeschlossen. Voreingenommenheit und Unkenntnis, aber auch Einschüchterung, Angst, Selbstzensur und Heuchelei sind die Folgen. Mit der Würde des Menschen und der Freiheit der Persönlichkeit ist dies unvereinbar.

Vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte fordern wir, dieser gefährlichen Entwicklung Einhalt zu gebieten. Wir rufen dazu auf, die grundgesetzlich verbriefte Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit zu verteidigen, wo und wann immer sie eingeschränkt wird.

Initiiert durch Laura Freiin von Wimmersperg und Rechtsanwalt Hans Bauer
Unterstützt von

Dr. Wolfram Adolphi,

            Politikwissenschaftler, Schriftsteller;
Rolf Becker, Schauspieler;
Prof. Dr. Wolfgang Bittner,

            Schriftsteller und Publizist;
Marguerite Blume-Cárdenas, Bildhauerin;
Volker Bräutigam, Journalist;
Gudrun Brüne, Malerin, Graphikerin;
Dr. Reiner Burkhardt;
Dr. Diether Dehm, Liedermacher, Komponist;
Tino Eisbrenner, Lyriker, Komponist, Autor;
Wolfgang Gehrcke, ehem. MdB;
Uli Gellermann, Journalist, Filmemacher;
Gabriele Gysi, Schauspielerin, Regisseurin;
Klaus Hartmann,

            Präsident der Weltunion der Freidenker;
Evelyn Hecht-Galinski, Publizistin;
Heidrun Hegewald,

            Malerin, Graphikerin, Autorin;
Ulrich Heyden, Korrespondent in Moskau;
Prof. Dr. Helga Hörz, Philosophin;
Benedikt Hopmann, Rechtsanwalt;

Friedhelm Klinkhammer, Publizist;

 

Dr. Hartmut König, Liedermacher. Publizist;
Prof. Dr. Anton Latzo, Historiker;
Dr. med. Karl-Gustav Meyer;
Amir Mortasawi, Arzt, Autor;
Dr. Matthias Oehme, Verleger;
Prof. Dr. Norman Paech, Völkerrechtler;
Major a. D. Florian Pfaff, Darmstädter Signal;
Gina Pietsch, Sängerin, Schauspielerin;
Bernd Quinque, Handwerksmeister;
Christiane Reymann, Publizistin;
Dr. Jürgen Rose,

           Oberstleutnant a. D., Darmstädter Signal;
Walfriede Schmitt, Schauspielerin;
Renate Schoof, Schriftstellerin;
Dr. Arnold Schölzel, Journalist;
Eberhardt Schultz, Menschenrechtsanwalt;
Ekkehard Sieker, Wissenschaftsjournalist;
Margot Wahl, Publizistin;
Willi Wahl, Publizist;
Andreas Wessel,

           freier wissenschaftlicher Autor, Publizist;
Dr. Anne Wessel, Erziehungswissenschaftlerin;
Prof. Dr. Karl-Friedrich Wessel, Philosoph


Die deutschen Politiker sind taub ...

 

... für die Stimmen aus dem Volk! Eine Gebärdendolmetscherin wird daran auch nichts ändern!

 

 

Demokratie


Die Gewaltenteilung löst sich auf. Die Parlamente kontrollieren nicht die Regierungen, sondern die Regierungen kontrollieren über die Regierungsparteien die Parlamente. Die Gerichte winken die grundsätzlichen Entscheidungen der Politik durch und auch die Medien als Vierte Gewalt üben keine Kritik mehr. Die wenigen Kritiker, die sich dann zu Wort melden, werden totgeschwiegen, ausgegrenzt und als Verschwörungstheoretiker diffamiert.  

Mitteilungen an die Redaktion:

Kommentare: 1
  • #1

    Andreas Diemer (Dienstag, 03 Januar 2023 15:05)

    Die "öffentlich- rechtlichen" Medien werden ihrem Aufrag nach sachlich- objektiver Berichterstattung nicht mehr gerecht. Deshalb ist es an der Zeit, die Bezahlung der Rundfunkgebühren zu verweigern, z.B. mit dem folgenden Schreiben an:

    ARD ZDF Deutschlandradio
    Beitragsservice
    Freimersdorfer Weg 6
    50829 Köln

    Rundfunkbeitrag/ hier: Aussetzung der Zahlungen

    Beitrags- Nr..................

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit widerrufe ich bis auf Weiteres meine Ermächtigungen zum Lastschrifteinzug der Rundfunkgebühren.

    Begründung: Die Vorgaben des Grundgesetzes Art.5 Abs (1) (Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.) sind derzeit nicht erfüllt. Die zwangsweise Erhebung der Rundfunkgebühren ist somit rechtswidrig.

    Mit freundlichen Grüßen

Und hier die nichtssagende Antwort des ARD Beitragsservice