Welche Ähnlichkeit!

 

Die „... Delegitimierung erfolgt meist ... über eine ständige Agitation gegen und Verächtlichmachung von demokratisch legitimierten Repräsentantinnen und Repräsentanten sowie Institutionen des Staates und ihrer Entscheidungen. Hierdurch kann das Vertrauen in das staatliche System insgesamt erschüttert und dessen Funktionsfähigkeit beeinträchtigt werden.“  
(BMI, Verfassungsschutzbericht 2021, S. 112)

§ 2. (1) Wer öffentlich .. hetzerische ... Äußerungen über leitende Persönlichkeiten des Staates ..., über ihre Anordnungen oder die von ihnen geschaffenen Einrichtungen macht, die geeignet sind, das Vertrauen des Volkes zur politischen Führung zu untergraben, wird mit Gefängnis bestraft.
(„Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Parteiuniformen vom 20. Dezember 1934“ - http://www.verfassungen.de/de33-45/partei34.htm)

 

 

Rechtfertigungsversuche     des Verfassungsschutzes

von Werner Müller,       August 2021
https://www.prof-mueller.net/corona/politik/unterdrückung/


Auf seiner Website https://www.im.nrw/system/files/media/document/file/Sonderbericht_2021 _Verschwoerungsmythen_und_Corona-Leugner.pdf veröffentlichte das nordrhein-westfälische Innenministerium einen Sonderbericht des Landesamts für Verfassungsschutz vom Mai 2021 zu „Verschwörungsmythen und Corona-Leugnern“. Damit soll die Unterdrückung regierungskritischer Kräfte gerechtfertigt werden. Die österreichische Zeitung Wochenblick berichtete hierüber auf https://www.wochenblick.at/wie-der-verfassungsschutz-aus-kritischen-buergern-staatsfeinde-macht/. Der Sonderbericht soll hier kurz kommentiert werden.
 
Der Inlandsgeheimdienst der BRD (Verfassungsschutz) ist alles andere als eine vertrauenswürdige Organisation. Seine Rolle bei den Morden der Terrororganisation „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) ist auch 10 Jahre nach der zufälligen Enttarnung des NSU ungeklärt. Mit Beschluss vom 18.03.2003 musste das Bundesverfassungsgericht das Verbotsverfahren gegen die NPD einstellen, weil der Verfassungsschutz in allen Landesvorständen und im Bundesvorstand V-Leute hatte. Es war nicht mehr erkennbar, ob die Äußerungen der Partei, mit denen ihre Verfassungswidrigkeit bewiesen werden sollte, von den normalen Parteimitgliedern, oder von den Verfassungsschützern stammten.
 
Der Sonderbericht belegt die angeblichen verfassungsfeindlichen Tendenzen der Regierungskritiker mit 95 Zitaten aus einem nicht näher bezeichneten Telegram-Kanal, fast alle am 13.04.2021 dokumentiert; die Geheimdienstler wussten also, wo sie suchen mussten! Nach den Erfahrungen bei der NPD ist es nicht ausgeschlossen, dass der Geheimdienst die angeblichen Beweise für die verfassungsfeindlichen Tendenzen selbst erzeugt hat.
 
Auf Seite 87 f. des Sonderberichts findet sich folgende Aussage:

„Bei einem Netzwerk mit dem Namen ‚Polizisten für Aufklärung‘ wird auf den Verschwörungsmythos des ‚Great Reset‘ Bezug genommen. Die Polizei soll außerdem auf dem ‚Weg aus dem totalitären Regime‘ begleitet werden. Dies ist sinngemäß ein Aufruf, seinen Amtseid auf die Verfassung zu brechen und zu den ‚Corona-Leugnern‘ überzulaufen. Folge wäre das Entstehen eines bewaffneten, revolutionären Potenzials.“
 
Hierzu zwei Anmerkungen:
 
Urheber des vom Verfassungsschutz erkannten Verschwörungsmythos ist das World Economic Forum Headquarters, 91-93 route de la Capite, CH-1223 Cologny/Geneva, Schweiz. Auf der Website dieser verfassungsfeindlichen Organisation steht: “There is an urgent need for global stakeholders to cooperate in simultaneously managing the direct consequences of the COVID-19 crisis. To improve the state of the world, the World Economic Forum is starting The Great Reset initiative.” (https://www.weforum.org/great-reset) Zu seinen verschwörungstheoretischen Veranstaltungen dieser Verfassungsfeinde in Davos pilgerte bis vor der Corona-Hysterie die Führungsschicht aus Politik und Wirtschaft, auch die Bundeskanzlerin. Die Polizisten für Aufklärung haben diese Quelle nur zitiert.   
 
Beamte sind kraft Gesetzes verpflichtet, sich totalitären Tendenzen des Regierungshandelns zu verweigern. Das Beamtenstatusgesetz regelt in §§ 33 und 36:

§ 33 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz

Beamtinnen und Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei. Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit zu führen. Beamtinnen und Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten.

 


Sie dienen also auch nicht einer Regierungspartei, oder einer Koalition. Das Wohl der Allgemeinheit steht meistens im Gegensatz zu den Interessen der Pharmaindustrie!

 

§ 36 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz

Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.

 



Rechtswidrige Befehle dürfen nicht befolgt werden.
 
Wenn von bundesdeutschen Gerichten von früheren 18jährigen DDR-Grenzsoldaten, teilweise Wehrpflichtigen, die Zivilcourage gefordert wurde, unter den Bedingungen eines Staates mit Demokratiedefiziten ihre Befehle zu missachten und dafür persönliche Nachteile zu ertragen, dann muss für Polizisten in einem demokratischen Staat die Befolgung des Beamtenstatusgesetzes das Mindestmaß an Rückgrat sein, das von ihnen verlangt werden kann. Nichts Anderes forderten die Polizisten für Aufklärung.
 
Zur Zusammensetzung der Querdenker macht der Sonderbericht des Verfassungsschutzes folgende Angaben:
 
„Zu einem sehr großen Teil scheint es sich bei den Beteiligten aber um Personen aus der Mitte der Gesellschaft zu handeln, ohne dies in Berufsgruppen oder den Bildungshintergrund differenzieren zu können. Eine von der Universität Basel im Dezember 2020 veröffentlichte Studie (https://osf.io/preprints/socarxiv/zyp3f/) geht von einem gutbürgerlichen, eher akademischen Spektrum aus.“ (S. 41) Wer sich diese Studie näher betrachtet, stellt zunächst das Gender-Kauderwelsch fest, woraus auf eine Lifestyle-linke Einstellung der Autoren (i.S.v. Sahra Wagenknecht, im Gegensatz zur traditionell-linken Haltung) geschlossen werden kann. Es ist auch ein soziologischer Tunnelblick mit wenig Allgemeinbildung zu erkennen. So behauptet die Studie als Ergebnis einer Befragung eine hohe Toleranz der Querdenker gegenüber der Reichskriegsflagge, obwohl in der Umfrage nach der Nationalflagge des Kaiserreichs (schwarz-weiß-rot) gefragt wurde. Den Autoren aus der Schweiz (= Soziologen) fehlte offenbar das Wissen in deutscher Geschichte, um den Unterschied zwischen beiden Flaggen erkennen zu können.
 
Trotz dieser Einseitigkeit sind die Feststellungen der Studie der Universität Basel nicht durchgängig falsch. Die Aussage auf Seite 51, „Sozialstrukturell handelt es sich um eine relativ alte und relativ akademische Bewegung. … Bei der letzten Bundestagswahl in Deutschland haben 18% die Linke und 23% die Grünen gewählt. Der AfD haben 15% ihre Stimme gegeben, bei der nächsten Bundestagswahl wären es allerdings rund 27%.“, deckt sich mit eigenen Beobachtungen. Wenn man das Wahlergebnis von 2017 (Linke 9,2% / Grüne 8,9% / AfD 12,6%) berücksichtigt, sind Linke und Grüne bei den Querdenkern also deutlich überrepräsentiert; anders als die AfD, die nur durchschnittlich beteiligt ist. Auf Seite 53 spricht die Studie aus Basel sogar von „grünen Wurzeln eines Teils dieser Bewegung“. Dass linke und grüne Querdenker zur AfD abwandern wollen, ist wegen der Politik ihrer früher präferierten Partei nur folgerichtig und spricht für eine Wahlabsicht in einer besonderen Situation und nicht für eine geänderte Grundüberzeugung. Die Feststellung auf S. 52 der Studie, dass in Deutschland „eine starke Entfremdung von den Institutionen des politischen Systems, den etablierten Medien und … den alten Volksparteien“ charakteristisch sei kann nicht wirklich überraschen, denn die gut ausgebildeten Menschen mit viel Lebenserfahrung (= relativ alte und relativ akademische Bewegung) haben erkannt, dass sie von Medien und Politikern belogen werden, und sie ziehen daraus ihre Konsequenzen. Dass der Verfassungsschutz hieraus eine Notwendigkeit zur Beobachtung der Bewegung ableitet, ist nur mit Absicht des Regierungsschutzes statt des Verfassungsschutzes zu erklären. Natürlich wäre die STASI dabei sehr viel ungemütlicher geworden als der Verfassungsschutz, aber Geheimdienst bleibt Geheimdienst. Sie schützen die Regierenden und nicht die Bürger. Die wirklichen Verfassungsschützer sind die Querdenker.
 
2001 redete der damalige Präsident der USA seinen Bürgern ein, dass der Irak hinter den Anschlägen vom 11.09.2001 stecke, was außerhalb der USA jeder normaldenkende Mensch als Blödsinn bezeichnete. 2003 ließ er von seinem Geheimdienst Beweise für angebliche Massenvernichtungswaffen im Irak fälschen, um damit einen Krieg zu rechtfertigen. Auch hier folgten ihm nur wenige Länder. Man kann also aus dieser Erfahrung lernen, dass Verschwörungstheorien nicht vom Volk ausgehen, sondern von Regierungen und Geheimdiensten. In diesem Sinne ist der Sonderbericht eine Verschwörungstheorie und wie Anfang dieses Jahrhunderts in den USA ist leider nur eine gebildete Minderheit mit Lebenserfahrung in der Lage, die Widersprüche in der allgegenwärtigen Regierungspropaganda zu erkennen. Sie haben die Erfahrung, dass man den Regierenden und ihren Geheimdiensten immer mit einem gesunden Misstrauen begegnen muss und nicht zu leichtgläubig sein darf. Solche Leute mit gesundem Misstrauen, die eigentständig kreuz- und querdenken können, sind für Regierungen gefährlich!
 
Der Wochenblick kommt zu dem Ergebnis: „Es liegt in der Natur der Sache, dass hier offenbar zuerst der Wunsch der Regierung vorlag, missliebige Kritiker ihrer Politik als Verfassungs- und damit Staatsfeinde zu stigmatisieren. Der Verfassungsschutz musste dann erst eine Argumentation schaffen, um den Wunsch an die Rechtslage anzugleichen. Aber damit zeigt der Verfassungsschutz in erster Linie, dass er nicht die Verfassung schützt, sondern die Interessen der Regierenden!“
   
Nach zahlreichen Hausdurchsuchungen bei Ärzten, die Maskenatteste ausgestellt haben, und einigen Richtern, die politisch nicht gewünschte Urteile gesprochen haben, mussten nun auch renommierte, an Universitäten lehrende Wissenschaftler Hausdurchsuchungen über sich ergehen lassen mussten, wie vor zwei Wochen Prof. Stefan Hockertz, und nun ganz aktuell am 29.06.2021 die Professoren Ulrike Kämmerer, Ines Kappstein und Christof Kuhbandner, die als wissenschaftliche Gutachter bei dem „als Sensationsurteil von Weimar“ gefeierten Beschluss des Richters Christian Dettmar im Rahmen eines sog. „Kinderschutzverfahrens“ gemäß § 1666 BGB, tätig waren.
 
Im Namen aller Mitglieder einschließlich der über 15.000 Unterstützer-Mitglieder des Vereins „Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie e.V.“,   MWGFD bekunden die Vorsitzenden des Vereins, Prof. Sucharit Bhakdi und Dr. Ronald Weikl, ihr Mitgefühl und ihre uneingeschränkte Solidarität allen Betroffenen gegenüber.